FCG fordert eine Betriebsvereinbarungspflicht und einen dauerhaften Unfallversicherungsschutz für Homeoffice und Telearbeit

Die Christgewerkschafter (FCG) mit ihrer Doppelspitze Wolfgang Pischinger und Franz Gosch, sehen dringlichen Regelungsbedarf für „Teleworker*innen“.

Als Notverordnung werden seit 11. März 2020 auch jene Arbeitsunfälle durch die Unfallversicherung geschützt, welche sich bei Homeoffice im Haushalt ereignen. Dieser Schutz tritt aber spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft. Die FCG fordert nun den Gesetzgeber auf, dass auch künftige Arbeitnehmer*innen in Homeoffice dauerhaft geschützt werden und setzt sich auch für eine Ausdehnung der Unfallversicherung von Teleworking ein.

Alle Arbeitsunfälle die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung passieren, müssen versichert sein, so Wolfgang Pischinger, Bundesvorsitzender der FCG/GPA-djp und Betriebsratsvorsitzender der Oberbank Linz. Er verweist darauf, dass neben Homeoffice auch andere Arten von mobiler Arbeit vom Versicherungsschutz umfasst sein muss!

Während der heißen Phase der Covid-19 Pandemie leisteten viele Tausende Arbeitnehmer*innen in Österreich ihre Arbeit im Homeoffice. Dieser Beitrag war wichtig um die Verbreitung des Virus zu bremsen. Nach der Corona-Krise hat diese Arbeitsform an Bedeutung dazugewonnen, sowohl die Firmen als auch Arbeitnehmer*innen sehen hier einen Mehrwert, welcher künftig zu einem drastischen Anstieg von Homeoffice als Arbeitsform führen wird. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Entflechtung von Arbeit und Arbeitsort zunehmen wird, wodurch eine Reihe von flexiblen Arbeitsformen entstehen wird.

Um diese neue Form des Arbeitens zu ermöglichen, ist es notwendig hier die richtigen Rahmenbedingungen für das 21. Jahrhundert zu schaffen, so Franz Gosch, Bundesgeschäftsführer der FCG/GPA-djp.„Die gesetzliche Unfallversicherung, ist nur bis zum 31.12.2020 geregelt, wir wollen, dass der Versicherungsschutz für Teleworker*innen, zukünftig dauerhaft verankert wird“ Außerdem fordern die Christgewerkschafter im Bereich der betrieblichen Ebene eine verpflichtende Betriebsvereinbarung für Arbeitnehmer*innen, die Homeoffice in Anspruch nehmen. Diese soll in der Arbeitsverfassung geregelt werden.