Digi Scheck bringt Lehrlinge auf die berufliche Überholspur

 

 

Um heimische Lehrlinge, als wichtige Fachkräfte der Zukunft zu unterstützen, wird seitens der Bundesregierung in  Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen investiert. Das Arbeitsministerium und das Wirtschaftsministerium haben ein neues Förderprogramm für Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Entrepreneurship erstellt. Gefördert werden bis zu drei Bildungsmaßnahmen pro Kalenderjahr in der Höhe von jeweils maximal 500 Euro. Das Förderprogramm wird von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt. Mit dem „Digi-Scheck“ werden berufsbezogene Bildungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 gefördert. Damit wurde eine wichtige Forderung der FCG und der FCG Jugend verwirklicht.

So funktioniert der „DIGI-SCHECK“:

Was wird gefördert?

Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz).Welche Kurse förderbar sind, erfährt der Lehrling beim Bildungsanbieter oder bei Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (siehe Ansprechpartner ganz unten). Aktuell sind mehr als 10.000 Kurse bereits genehmigt und förderbar ­- auch wenn diese als interaktive und individualisierte Präsenzkurse coronabedingt mit digitalen Tools durchgeführt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben. Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, da für diese eigene Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Möglich ist eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter, sofern diese dieses Service anbieten (Infos dazu stellt der Bildungsanbieter zur Verfügung).

Wie hoch ist die Förderung?

100 % der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen (inkl. allfälliger USt.)

  • bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme
  • bis zu 3 Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich
  • Kosten oberhalb der Fördergrenze von 500 Euro sind vom Lehrling selbst zu tragen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 31.Dezember 2022 stattfinden. Kurse, die vor dem Jahr 2021 begonnen haben oder nach dem Jahr 2022 enden, werden nicht gefördert.
  • Bei Antragstellung durch den Lehrling ist eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 % der Kursdauer notwendig.
  • Die Rechnung und eine Zahlungsbestätigung zum Nachweis der Bezahlung des Kurses ist beizulegen.
  • Zahlungen durch andere Personen aus dem Umfeld des Lehrlings an den Kursanbieter sind selbstverständlich möglich. In diesem Fall kann der Lehrling den IBAN der (auch juristischen) Person angeben, die tatsächlich die Kurskosten beglichen hat.
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Mindestförderbetrag: 30 Euro

Der Antrag kann auch durch den Bildungsanbieter vorfinanziert und eingereicht werden.

Es gelten besondere Voraussetzungen. Vorzulegen sind:

  • das vom Lehrling unterzeichnete Antragsformular mit einer Selbst- und Einverständniserklärung des Bildungsanbieters zur Direktverrechnung,
  • die Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters sowie eine vom Lehrling täglich unterzeichnete Anwesenheitsbestätigung
  • die Rechnung, in der der Lehrling angeführt ist. Nur Kurskosten, die über das förderbare Ausmaß hinausgehen, dürfen dem Lehrling vorgeschrieben werden. Ein Zahlungsnachweis des Lehrlings ist nur für Rechnungsbeträge notwendig, die über die Förderobergrenze hinausgehen.

Wer beantragt die Förderung bis wann?

  • Der Förderantrag inklusive Beilagen ist entweder durch den Lehrling oder den Bildungsanbieter einzubringen.
  • Der Lehrling bestätigt mit der Unterschrift unter dem Antragsformular, dass er die damit verbundene Verpflichtungserklärung gelesen und verstanden hat und den festgehaltenen Verpflichtungen nachkommt.
  • Der Bildungsanbieter bestätigt die besonderen Bedingungen für seine Direktverrechnung mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular.
  • Die Frist für die Antragstellung endet 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme.