Präsidium
Das Präsidium der FCG/GPA ist für die Vertretung der FCG/GPA nach Außen zuständig. Es koordiniert und unterstützt alle fraktionellen Aktivitäten der Regionen, Wirtschaftsbereiche, Interessengemeinschaften, Frauen, Jugend und Pensionist:innen. Es verwaltet die fraktionellen Mittel und ist für alle FCG/GPA betreffenden Agenden und Personalfragen verantwortlich. Das Präsidium der FCG/GPA tagt vier bis sechs Mal im Jahr oder bei Bedarf.
Wolfgang Pischinger
Bundesvorsitzender
Karin Zeisel
Bundesfrauenvorsitzende
Fritz Busslehner
stv. Bundesvorsitzender
Guido Mauerhofer
stv. Bundesvorsitzender
Cornelia Pöttinger
Mitglied
Ing. Gerald Silbernagl
Mitglied
Mag. Sibylla Wachsler
Mitglied
Iris Seewald, BA
Mitglied
Mag. Florian Kahl
Mitglied
Peter Gattinger
Bundeskontrollvorsitzender
Mag. Sarah Ducellari
Bundesjugendvorsitzende
Franz Gosch
Bundespensionist:innenvertreter
Michael Schediwy-Klusek
Generalsekretär der FCG im ÖGB
Mag. Markus Hiesberger, MBA
Bundesgeschäftsführer
Mag. Gertraud Wiesinger, MA
Sekretärin der Bundesgeschäftsführung
Josef Zotter, MSc
Sekretär der Bundesgeschäftsführung
Mag. Birgit Binder-Fischer
Fraktionssekretärin/Virilmandat
Bundesvorstand
Dem Bundesfraktionsvorstand obliegt insbesondere die Durchführung der beim Fraktionsforum (alle fünf Jahre) gefassten Beschlüsse, die Beratung aller beim Bundesvorstand der GPA zu behandelnden Programmpunkte sowie die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu aktuellen Fragen. Dem Bundesvorstand gehören mit Sitz und Stimme alle Delegierten und Teilnahmeberechtigten zum Bundesvorstand der GPA an, die sich zur FCG/GPA bekennen. Er findet in der Regel zweimal im Jahr statt.
Fraktionsleitung
Die Fraktionsleitung ist vom Fraktionspräsidium mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie hat alle wichtigen Fragen zwischen den Bundes-Fraktionsvorständen zu entscheiden und insbesondere alle Maßnahmen zum Ausbau der FCG/GPA zu treffen und das Fraktionspräsidium in seiner Arbeit zu unterstützen. Wesentlich ist die Fraktionsleitung in jenen Jahren, in dem das Bundesforum stattfindet (alle fünf Jahre), denn sie beruft das Fraktionsforum ein und hat für die Durchführung seiner Beschlüsse in den Bundesländern, den Bundesausschüssen der Wirtschaftsbereiche, Interessengemeinschaften, Frauen, Jugend und Pensionist:innen Sorge zu tragen.
Bundeskontrolle
Die Bundeskontrolle der FCG/GPA hat die Einhaltung der Geschäftsordnung und die Durchführung der Beschlüsse zu überwachen sowie die finanzielle Gebarung in allen Organen der FCG/GPA zu überprüfen.