Hochwasser in Österreich: weitere Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und ANV

DANKE an alle Freiwilligen! Solidarität ist einer der Grundwerte der FCG – deshalb haben wir uns als FCG auch mit einem hohen Betrag an der Spendenaktion beteiligt. Nachdem sich viele von euch für das FCG/GPA informiert rund um das Thema Hochwasser bedankt haben und nach mehr arbeitsrechtlicher Auskunft gefragt haben, möchten wir euch diese sowie weitere Hilfeleistungen zukommen lassen.

Home-Office kann nicht einseitig angeordnet werden – wird aber empfohlen

Viele vom Hochwasser betroffene Unternehmen setzen aktuell auch verstärkt auf Homeoffice. Homeoffice kann nicht angeordnet werden, denn es muss immer einvernehmlich vereinbart werden. Allerdings: Wenn der / die Arbeitgeber:in sagt, dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann und dich ersucht im Home-Office zu bleiben und nichts dagegenspricht, dann solltest du das auch tun.

AUVA stellt klar: Helfende Personen sind versichert

Wenn du im Zuge der derzeitigen Unwetter und Aufräumarbeiten bei Hilfestellungen einen Unfall erleidest, dann bist du versichert. „Denn Unfälle im Zusammenhang mit diesen Hilfeleistungstätigkeiten sind Arbeitsunfällen gleichgestellt“, erklärte die AUVA gestern gegenüber der APA. Ehrenamtliche Mitglieder und freiwillige Helfer:innen von im Gesetz (ASVG) aufgezählten Hilfsorganisationen, wie beispielsweise Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz, Wasser-Rettung, Bergrettungsdienst stünden im Rahmen von Einsätzen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber auch andere Personen, die im Unglücksfall oder bei allgemeiner Not und Gefahr Hilfe leisten, seien für diese Tätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

ÖGK: Unterstützung für Versicherte

In den betroffenen Bundesländern werden allen vom Hochwasser betroffenen Versicherten einfache und individuelle Problemlösungen angeboten.
Für Versicherte deren Heilbehelfe oder Hilfsmittel wie beispielsweise Brillen oder Rollstühle durch das Hochwasser beschädigt wurden, soll es unkomplizierten Ersatz geben.

Aufräumarbeiten fallen unter Treuepflicht

Wenn beispielsweise die Produktion stillsteht, kann der / die Arbeitgeber:in auch notwendige Arbeiten verlangen, die sonst nicht zu deinem Aufgabenbereich gehören. Du kannst verpflichtet werden, beim Aufräumen zu helfen. Deinen / deine Arbeitgeber:in zu unterstützen, damit der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, fällt unter die sogenannte „Treuepflicht“. Weitere Infos findest du bei der GPA.

Hier bekommst du Hilfe, wenn du bei Hochwasser zu Schaden gekommen bist:
Schäden durch Naturkatastrophen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

Die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen, wie Hochwasserschäden, können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) geltend gemacht werden.

Folgende Kosten können abgesetzt werden:

• Beseitigung von Katastrophenfolgen
• Reparatur beschädigter Gegenstände
• Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände
• Ersatzbeschaffung von PKW

Mehr Infos dazu findest du hier.

Die Arbeiterkammern bieten ebenfalls Katastrophenhilfe an – Beispiel Niederösterreich:

• Rasche und unbürokratische Hilfe
• Bis zu 1000€ Unterstützung für die umgehende Beseitigung von Schäden an Häusern und Wohnungen
• Antragsstellung: in AK-Bezirksstellen
• kein Anspruch: wenn Schaden durch eine Versicherung gänzlich gedeckt ist

Ähnliche Hilfeleistungen gibt es auch in den anderen Bundesländern – wie in Oberösterreich

Die AK Wien informiert über rechtliche Folgen bei Wasserschäden

Hier bekommst du ebenfalls Hilfe:

Diakonie
Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe
Katastrophenfonds – Welche Schäden sind abgedeckt?