Hochwasser! Was ist arbeitsrechtlich zu beachten und welche Unterstützungen gibt es?

In vielen Gegenden Österreichs regnet es seit Mittwoch am Abend. Wir hoffen, dir und deiner Familie / deinen Freunden geht es gut und dein Zuhause ist von den Auswirkungen der jüngsten Regenfälle nicht oder kaum betroffen. Viele Freiwillige haben in den letzten Tagen Großartiges geleistet, Menschenleben gerettet und Schäden beseitigt. Dafür ein großes DANKE!

Wir haben wichtige arbeitsrechtlichen Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für dich zusammengefasst.

Was musst du bei Dienstverhinderungen beachten?

Wenn du wegen extremer Wetterbedingungen oder Unwetterschäden nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen kannst – dann liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor.

Eine Verspätung oder das Fernbleiben ist entschuldigt, wenn du vorher alles Zumutbare unternommen hast, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Wie beispielsweise früher aufbrechen, ein anderes Verkehrsmittel nehmen etc. Was für dich zumutbar ist, hängt aber immer vom einzelnen Fall ab.

Wenn sich abzeichnet, dass du den Arbeitsplatz nicht pünktlich oder gar nicht erreicht kannst, dann musst du deinen / deine Arbeitgeber:in sofort informieren. Du brauchst in dieser Situation weder Urlaub noch Zeitausgleich nehmen und hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Eine Dienstverhinderung liegt auch vor, wenn deine Kinder nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen können und die Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Als Elternteil bist du verpflichtet deine Fürsorgepflicht wahrzunehmen. Dafür brauchst du dir keinen Zeitausgleich oder Urlaub nehmen.

Ob du zu Hause bleiben darfst, um dein Eigentum oder jenes von deinen Angehörigen zu schützen, ist eine schwierige Frage. Diese ist im Einzelfall zu prüfen.

Es gibt bezahlte Freistellung bei Großschadensereigniseinsätzen und Bergrettungseinsätzen

Wenn du dich ehrenamtlich bei Großschadensereigniseinsätzen oder Bergrettungseinsätzen engagierst, kannst du eventuell eine bezahlten Freistellung in Anspruch nehmen.

Wann liegt ein Großschadensereignis vor?

Einsätze, die mindestens 8 Stunden dauern und bei denen mehr als 100 Personen notwendig sind
(ACHTUNG: Grundsätzlich werden hier einzelne Einsätze nicht zusammengezählt. Bei Hochwasser durch anhaltende Regenfälle kann es aber zu einem Großschadensereignis durch mehrere Einsätze in mehreren Ortschaften kommen)

Für eine bezahlte Freistellung muss die Lage und das Ausmaß der Arbeitsfreistellung mit deinem / deiner Arbeitgeber:in vereinbart werden.

Das kann im Vorhinein für zukünftige Ereignisse erfolgen, aber auch zeitnah im Nachhinein. Auch eine Betriebsvereinbarung dazu ist möglich!
Die Kosten werden nach den jeweiligen Vorgaben der Bundesländer abgegolten.

Wird kein Entgelt geleistet, steht der Einsatzkraft unter Umständen ein Anspruch auf Einkommensersatz gegenüber dem Land oder der Gemeinde nach den entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen zu. Mehr Infos findest du hier.

Hier bekommst du Hilfe, wenn du bei Hochwasser zu Schaden gekommen bist:

ÖGB-Katastrophenfonds

Der ÖGB bietet durch den Katastrophenfonds rasche und unbürokratische finanzielle Hilfe bei Schäden durch Hochwasser.
Den Antrag kannst du bei der jeweiligen Gewerkschaft oder in den ÖGB-Regionalsekretariaten einreichen.

Katastrophenfonds des Bundes und der Bundesländer

Den Antrag kannst du über die Behörde – bspw. über deine Wohnsitzgemeinde – stellen.
Alle Details und die Regelungen in den einzelnen Bundesländern findest du hier.

Katastrophenfonds der Caritas

Betroffene können auch die Hochwasser-Hotline der Caritas unter 05 17 76 300 anrufen.

Danke an alle Freiwilligen! Solidarität ist einer der Grundwerte der FCG.