Nach langem hin- und her wurden das amtliche Kilometergeld bzw. die Tages- und Nächtigungsgelder mit Beginn des Jahres erhöht. Diese Erhöhungen sind auch ein großer Erfolg für die FCG/GPA. Wir haben diese Verbesserungen seit über zwei Jahren mit Nachdruck gefordert. Weiters findest du in diesem FCG/GPA informiert wichtige Neuerungen für dieses Jahr im Überblick:
Kilometergeld wurde endlich erhöht
Das amtliche Kilometergeld beträgt seit Beginn des Jahres 50 Cent pro Kilometer. Unabhängig davon, ob ein Pkw (bisher 42 Cent), Motorrad (bisher 24 Cent) oder ein Fahrrad bzw. E-Bike (bisher 38 Cent bei mehr als zwei KM) genutzt wird. Für Mitfahrende steigt der Zuschlag von 5 auf 15 Cent pro Kilometer. Neu: Für die Nutzung eines Fahrrads bzw. E-Bikes ab einem Kilometer gilt nun der neue Satz von 50 Cent |
Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder
Mit 2025 werden auch die Tages- und Nächtigungsgelder erhöht: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen können nun bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40). Das Nächtigungsgeld wurde von 15 auf 17 Euro angehoben. Diese Anpassungen orientieren sich an der hohen Inflation und den gestiegenen Reisekosten. |
Mehr Netto vom Brutto
Durch die Abschaffung der Kalten Progression steigen die Grenzwerte der Steuertarife. Dies sorgt für mehr Netto vom Brutto und das für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Einkommensgrenzen der Steuerstufen werden um rund 4 Prozent angehoben. 2025 sind Einkommen bis zu 13.308 Euro steuerfrei. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt nach wie vor für Einkommen über 1.000.000 Euro. |
Änderungen bei Dienstwohnungen
Die sachbezugsfreie Wohnfläche für Dienstwohnungen wird auf 35 Quadratmeter erweitert. |
Jährliche Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen
Die Sozial- und Familienleistungen wurden mit Beginn 2025 um 4,6 Prozent angehoben. Je nach Alter des Kindes stieg die Familienbeihilfe von 132,30 auf 138,40 bzw. von 191,60 auf 200,40 Euro an. Ebenso stiegen der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag auf 601,00 Euro. Das Pflegegeld wurde ebenso um 4,6 Prozent erhöht. Diese Anpassung soll pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige noch besser unterstützen. Der bisher befristete Zuschuss von 60 Euro pro Monat und Kind für Alleinerziehende mit geringem Einkommen wurde zu einer dauerhaften Leistung. |
Einheitliche Ladekabel
Seit dem 28. Dezember 2024 müssen elektronische Geräte wie Smartphones, Kameras, Tablets und Kopfhörer mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein. Ab 2026 wird dies auch für Notebooks gelten. |
Lockerung bei Wohnkrediten
Die aktuell strengen Vergabekriterien für Immobilienkredite (KIM-Verordnung) laufen Mitte 2025 aus. Diese KIM-Verordnung regelt seit Sommer 2022 unter anderem den Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten (mindestens 20 Prozent) sowie die Höhe der Rückzahlungsrate (maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens). Ab Juni 2025 werden Eigenmittelanteil und Rückzahlungsraten nur noch als Empfehlung betrachtet. Dies soll den Zugang zu Wohnkrediten erleichtern. |
Pensionen steigen um 4,6 Prozent
Pensionistinnen und Pensionisten erhalten mit 2025 eine Erhöhung von 4,6 Prozent. Wer eine Pension von 6.060 Euro oder mehr hat, erhält einen Fixbetrag von 276,76 Euro. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Mindestpensionen wurde auf 1.273,99 Euro monatlich angehoben. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 551,10 Euro, die Höchstbeitragsgrundlage auf 6.450 Euro. Die Aliquotierung bleibt weiterhin ausgesetzt, sodass alle, die 2024 in den Ruhestand gegangen sind, das volle Plus erhalten. |
Wir hoffen, dir einen guten Überblick gegeben zu haben und freuen uns, wenn du diese Informationen in deinem Betrieb bzw. in deinem Betriebsrat verbreitest.